Die Arbeitsagentur hilft Ihnen auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Sie bietet für ALG I und ALG II Empfänger Zuschüsse an.
Die Zuschüsse müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Sie riskieren also nichts.
Besser als lange Zeit auf einen Job zu warten, der vielleicht nie kommt oder schlecht bezahlt ist haben Sie mit dem BackWerk-Boten die Chance direkt und schnell in die Selbständigkeit zu starten und können Ihrem Leben eine positive Wende geben. Lesen Sie sich in unserem Geschäftskonzept ab Seite 34 über Ihre Chancen mit BackWerk.

Der Gründungszuschuss steht Empfängern von ALG I zu. Er wird für 9 Monate gewährt. Sie erhalten genauso viel Geld wie ALG I plus eine Pauschale von 300 Euro für Ihre soziale Sicherheit. D.h. Sie können damit z.B. eine private Krankenversicherung abschließen.
Für eine Selbständigkeit mit dem BackWerk-Bote eignet sich der Gründungszuschuss ausserordentlich gut, da er im ersten Jahr die Liquidität verbessert. Das Beste aber ist:
Sie werden schnell mehr Geld zur Verfügung haben, da Sie auch schon Umsätze und Gewinne erwirtschaften.

Das Einstiegsgeld ist eine freiwillige Leistung Ihrer ALGII-Behörde. D.h. die Behörde will überzeugt werden. Mit unserem Konzept und unserer Hilfe (wenn gewünscht) können Sie Ihren Regelsatz sofort erhöhen. Die Höhe entscheidet die Behörde aber wir gehen von 50 Prozent zusätzlich zu Ihrem Regelsatz aus. In Einzelfällen kann das Einstiegsgeld auch höher sein.
Sie erhalten mit dem Einstiegsgeld sofort mehr Geld.
Ihre Behörde kann Ihnen sogar bis zu 5.000 Euro Zuschuss gewähren. Sie können sich also die Ausrüstungsgegenstände wie Computer, kleines gebrauchtes Auto von Ihrer Behörde finanzieren lassen. Die Behörde entscheidet ob als Kredit oder als Zuschuss oder überhaupt.
Sie können die wichtigsten Ausrüstungsgegenstände mit etwas Glück kostenfrei finanzieren.
Auch bei einer Gründung aus dem ALGII gilt natürlich, dass Sie sofort Umsätze und Gewinne erwirtschaften. Sie haben also mehr Geld zur verfügung.
